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Vertrag / Vertragsrecht

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Willenserklärung

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nachfolgend wird auf die Erklärung des Willens eingegangen:

Begriff

  • Willenserklärung =   Mitteilung des Willens mit dem Ziel, ein Rechtsverhältnis zu begründen, zu ändern oder zu beenden

Grundlage

  • OR 1

Funktion

  • Die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung mindestens zweier Parteien bildet das Kernelement der Vertragsbildung
    • Es sind zwei Willenserklärungen für die Vertragsbildung notwendig
      • Jede Willenserklärung geht vom Erklärenden zum Erklärungsempfänger
      • Bei einseitigen Rechtsgeschäften ist eine Willenserklärung ausreichend

Elemente der Willenserklärung

  • Innerer Wille
    • Was will der Erklärende tatsächlich
  • Erklärungsvorgang
    • Abgabe der Erklärung
    • Was bringt der Erklärende äusserlich tatsächlich zum Ausdruck

Abgrenzung

  • Realakte
    • Handlung löst unabhängig von der handelnden Person Rechtsfolgen aus
      • Anwendungsfall
        • Eigentumserwerb des Schneiders durch Verarbeitung einer fremden Sache, wenn Arbeit wertvoller als der Stoff (vgl. ZGB 726 Abs.1)
  • Rechtsgeschäftlichen Handlungen
    • Das Gesetz knüpft an eine Willenserklärung eine Rechtsfolge, die nicht dem Willen des Erklärenden entsprechen muss
      • Anwendungsfall
        • Mahnung aussprechen hat von Gesetzes wegen den Verzug zur Folge (OR 102 Abs. 1)
        • Erhebung der Mängelrüge eröffnet von Gesetzes wegen verschiedene Rechtsbehelfe (OR 201)

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