Weiter kann die Leistungspflicht in Haupt- und Nebenpflichten unterteilt werden:
Hauptleistungspflicht
Begriff
- Hauptleistungspflichten = Pflichten, die für das Schuldverhältnis charakteristisch sind
Anwendungsbeispiel
- Kaufvertrag
- Hauptleistung des Käufers
- Bezahlung des Kaufpreises
- Hauptleistung Verkäufer
- Übergabe der Sache / Verschaffung von Eigentum
- Hauptleistung des Käufers
Nebenpflichten
Begriff
- Nabenpflichten = sämtliche Leistungspflichten aus einem Schuldverhältnis, welche keine Hauptleistungspflichten darstellen.
Entstehungsgrund
- Gesetz
- Vertrag
- Treu und Glaube
Arten von Nebenpflichten
- Nebenpflichten können folgendermassen aufgeteilt werden:
- Nebenleistungspflichten
- sind selbständig einklagbar
- Unselbständige Nebenpflichten
- sind nicht einklagbar
- Nebenleistungspflichten
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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