Um bei Grossprojekten das beste Angebot zu ermitteln, werden die zu vergebende Gesamtleistung oder Teilleistungen ausgeschrieben und Anbieter eingeladen, ein Angebot für die Sach- oder Dienstleistung abzugeben:
Begriff
- Submission = Ausschreibung zur Vergabe von Sach- oder Dienstleistungsaufträgen
Zweck
- Dient der Angebotsermittlung einzelner Firmen (Anbieter)
- Meistens im Zusammenhang mit umfangreichen Projekten
Einladung zur Angebotsunterbreitung
- Offen Einladung
- Einladung erfolgt für alle Bieter
- Geschlossene Einladung
- Einladung erfolgt nur an eine begrenzte Anzahl Bieter
- Anspruch auf Einladung
- Es besteht kein Anspruch auf eine Einladung
Submissionsbedingungen
- Legt unter anderem fest, ob die Submittenten für die Unterbreitung eines Angebotes entschädigt werden
- Legt Kriterien für die Auswahl der Angebote fest
Abgrenzung
- Abgrenzung zur Auslobung
- Ausschreiber wählt aus, welche Anbieter zur Unterbreitung eines Angebots zugelassen werden
- Keine Verankerung im OR.
- Erwähnung in Art. 4 Norm SIA 118
- Abgrenzung zur öffentlichen Ausschreibung
- Ausschreibungsverfahren durch Publikation in der Fachpresse oder in amtlichen Publikationsorganen
- Angebot kann von jedem Anbieter eingereicht werden
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.