Die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung ist der wichtigste Beendigungsgrund für eine Obligation:
Begriffe
- Erfüllung = Erbringung der geschuldeten Leistung
- Zahlung = Erfüllung einer Geldschuld
Grundlage
- OR 68 – 90
Zweck
- Die Erfüllung bezweckt die Verwirklichung der Obligation
Voraussetzung für die Erfüllung
- Richtige Leistung
- am richtigen Ort
- zur richtigen Zeit
- durch richtigen Schuldner
- an den richtigen Gläubiger
- in der richtigen Art
Weiterführende Informationen
- Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 50 f. und S. 583 ff.
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