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Vertrag / Vertragsrecht

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Haustürgeschäft

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Regelungen gemäss OR 40a ff. betreffend Haustürgeschäfte schützen Konsumenten bei überraschenden Vertragsangeboten vor unvorbereiteten Vertragsabschlüssen:

Begriff

  • Haustürgeschäft  =  Vertragsabschlüsse in Situationen, in denen der Konsument vom Angebot überrascht wird.

Grundlage

  • OR 40a ff

Voraussetzungen bei den Vertragsparteien

  • Konsument
    • Sache wird für persönlichen oder familiären Gebrauch gekauft
  • Gewerblicher Anbieter
    • Sache wird von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten

Voraussetzung für die Umstände des überraschenden Vertragsangebots

  • Angebotsunterbreitungen an folgenden Orten gelten als Umstände des überraschenden Vertragsangebots:
    • Arbeitsplatz
    • Wohnung oder unmittelbarer Umgebung
    • Öffentliche Verkehrsmittel
    • Öffentlicher Strassen oder Plätze
    • Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war
    • Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation
      • seit 1. Januar 2016

Keine Anwendung von OR 40a

  • Die Bestimmungen gemäss OR 40a ff. sind nicht anwendbar, wenn einer der folgenden Punkte gegeben ist:
    • Der Wert der Ware liegt unter CHF 100.–
    • Das Geschäft betrifft Versicherungsvertrag
    • Der Kunde hat die Vertragsverhandlungen gewünscht
    • Geschäfte an Markt- oder Messeständen

Widerrufsrecht

Form

  • Der Widerruf ist an keine Form gebunden
  • Der Nachweis des fristgemässen Widerrufs obliegt dem Kunden
    • Schriftlichkeit empfohlen

Frist

  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage

Fristenlauf

  • Sobald Kunde den Vertrag beantragt oder angenommen hat; und von den Angaben nach OR 40d Kenntnis erhalten hat

Literatur

  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 101 f.

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