Ein wichtiges Kriterium für die Abgrenzung liegt darin, ob die Leistung nur vom Schuldner oder von niemandem mehr erbracht werden kann.
- Objektive Unmöglichkeit
- Bei der objektiven Unmöglichkeit kann die Leistung von keinem Schuldner erbracht werden
- Subjektive Unmöglichkeit
- Bei der subjektiven Unmöglichkeit kann die Leistung von einem bestimmten Schuldner nicht erbracht werden
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