LAWINFO

Vertrag / Vertragsrecht

QR Code

Konsens und Dissens

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriffe

  • Konsens   =   Parteien haben sich richtig verstanden und der wirkliche Wille stimmt überein.
  • Dissens   =   Das Verständnis des Erklärungsempfängers deckt sich nicht mit dem inneren Willen des Erklärenden
  • Normativer Konsens   =   Objektiv festgelegtes Verständnis der Willenserklärung

Wirkung von Konsens und Dissens

  • Natürlicher Konsens
    • Entspricht der erklärte innere Wille des Erklärenden dem Verständnis des Erklärungsempfängers, so liegt natürlicher Konsens vor
  • Dissens
    • Entspricht der erklärte innere Wille des Erklärenden nicht dem Verständnis des Erklärungsempfängers, herrscht Dissens

Auslegung und Normativer Konsens

  • Durfte der Erklärungsempfänger die Willenserklärung des Erklärenden nach guten Treuen so verstehen (Vertrauensprinzip), so wird die vom Erklärungsempfänger verstandene Erklärung dem Erklärenden entgegen seinem Willen normativ zugerechnet. Es herrscht normativer Konsens

Vertragsabschluss

  • Natürlicher und normativer Konsens führen zum Abschluss des Vertrages

Weiterführende Informationen

 

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.