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Vertrag / Vertragsrecht

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Mentalreservation und Scherzerklärung

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mentalreservation

  • Begriff
    • Erklärender gibt seine Erklärung nur zum Schein ab, obwohl er deren Inhalt gar nicht will
  • Wirkung
    • Ist dies für den Erklärungsempfänger in guten Treuen nicht erkennbar, ist der Erklärende nach dem Vertrauensprinzip an seine Erklärung gebunden

Scherzerklärung

  • Begriff
    • es handelt sich um eine vom Erklärenden nicht ernstgemeinte, aber vom Empfänger ernstgenommene Willenserklärung
  • Wirkung
    • War es für den Erklärungsempfänger in guten Treuen nicht möglich, die Scherzhaftigkeit zu erkennen, ist der Erklärer an seine Erklärung gebunden

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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