Gegenstand von Dienstbarkeiten können sein:
Grundstücke
- Liegenschaften
- in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte;
- Bergwerke
- Miteigentumsanteile an Grundstücken
- Gewöhnliches Miteigentum
- Mögliche Inhalte
- Nutzniessung
- Wohnrecht
- Unmögliche Inhalte
- Überbaurecht nach ZGB 674 [vgl. BGE 108 II 37 Erw. 2a]
- Baurechtsdienstbarkeit nach ZGB 675
- Mögliche Inhalte
- Stockwerkeigentum
- Mögliche Inhalte
- Spannteppich auf Bodenplatten [BGE 106 II 315 – Grenzfall einer negativen Dienstbarkeit]
- Mögliche Inhalte
- Gewöhnliches Miteigentum
Mobilien (auch: bewegliche Sachen, Fahrnis)
- Vgl. ZGB 745 Abs. 1
- Nutzniessung (einzige Dienstbarkeitsmöglichkeit)
Forderungen und andere Rechte
- Nutzniessung
Die Dienstbarkeit ist primär ein Institut des Immobiliarsachenrechts. Die Nutzniessung, als eine besondere Art der Dienstbarkeit, ist zudem im Erbrecht [ZGB 473; altrechtlich ZGB 462] vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Immobilien ab PlanEinleitung zu Immobilien ab PlanAutoren:Immobilienerwerb durch Ausländer...Einleitung zum Immobilienerwerb durch Ausl...Autoren:HotelimmobilienEinleitung zu HotelimmobilienAutoren:Immobilien schlüsselfertigEinleitung zu Immobilien schlüsselfertigAutoren:Betreiberimmobilien / Management...Einleitung zu Managementimmobilie oder Bet...Autoren:HypothekarkreditEinleitung zu Hypothekar-Kredit / Hypotheken
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht