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Gebührenhoheit
- Standort-Kanton
- Notariat oder Berufsnotar
Gebührenobjekt
- Rechtsgeschäft (Erwerbsgeschäft, zB Kaufvertrag)
Gebührensubjekt
Gebührenentrichtung
- nach Zustandekommen des Kaufsgeschäftes
- Verkäufer und Käufer gemeinsam unter solidarer Haftbarkeit
- idR je zur Hälfte (Verhandlungs- und Vereinbarungs-Sache)
- nicht zustande gekommenes Rechtsgeschäft: Es ist je nach Erledigungsstand oft ebenfalls eine Gebühr geschuldet
Gebührensätze
- Bemessungsgrundlage: Kaufpreis + ev. weitere Gegenleistungen
- Gebührensatz gemäss massgebendem Erlass
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