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Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung

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Ausländer als Verkäufer

Erstellungsdatum:
22.08.2011
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Veräussert ein im Ausland ansässiger Anteilsinhaber seine Beteiligung an einer schweizerischen Immobilien-Gesellschaft, so wird die Besteuerungshoheit

  • vom massgebenden DBA zugewiesen an
    • den Ansässigkeitsstaat oder
    • den Belegenheitsstaat
  • nach den meisten OECD-Musterabkommen an den Ansässigkeitsstaat zugewiesen.

Weiterführende Informationen

» Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

Vorbehalt / Disclaimer

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