Zunächst ist eine Auslegeordnung der Immobilienarten und –nutzungen zu machen, damit anschliessend steuerlich subsumiert werden kann:
- Baulandgrundstücke
- Baurechte
- Baurechtsgrundstücke
- Baurechtsbelastete Liegenschaften
- Wohnimmobilien
- Einfamilienhäuser
- Doppeleinfamilienhäuser
- Terrassenhäuser
- Stockwerkeigentum
- Tourismusimmobilien
- Chalet-Immobilien
- Rusticos
- Zweitwohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Denkmalimmobilien
- Geschäftsimmobilien
- Büroimmobilien
- Handelsimmobilien
- Gewerbeimmobilien
- Unternehmensimmobilien
- Industriebrachen
- Managementimmobilien / Betreiberimmobilien
- Hotelimmobilien
- Gastronomieimmobilien
- Boarding-Houses
- Serviced Apartment
- Corporate housing
- Freizeitimmobilien
- Pflegeimmobilien
- Spitalimmobilien
- Industrieimmobilien
- Industrieareale
- Logistikimmobilien
- Handelsimmobilien
- Baumarktimmobilien
- Factory outlet center
- Shopping-Centers
- Parkhäuser
- Tankstellenimmobilien
- Hochhäuser
- Sportstadien
- Kirchenimmobilien
- Öffentliche Anlagen