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Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung

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Notariatsgebühren

Erstellungsdatum:
19.08.2011
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gebührenhoheit

  • Standort-Kanton
  • Notariat oder Berufsnotar

Gebührenobjekt

  • Rechtsgeschäft (Erwerbsgeschäft, zB Kaufvertrag)

Gebührensubjekt

  • Verkäufer und Käufer

Gebührenentrichtung

  • nach Zustandekommen des Kaufsgeschäftes
    • Verkäufer und Käufer gemeinsam unter solidarer Haftbarkeit
    • idR je zur Hälfte (Verhandlungs- und Vereinbarungs-Sache)
  • nicht zustande gekommenes Rechtsgeschäft: Es ist je nach Erledigungsstand oft ebenfalls eine Gebühr geschuldet

Gebührensätze

  • Bemessungsgrundlage: Kaufpreis + ev. weitere Gegenleistungen
  • Gebührensatz gemäss massgebendem Erlass

Vorbehalt / Disclaimer

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