Eigenverbrauchsbesteuerung oder Einlagensteuerung?
Nutzungsänderungen
Wechsel
vom unternehmerischen oder optierten in die nicht unternehmerische oder ausgenommene Sphäre
Wechsel
von der nicht unternehmerischen oder ausgenommenen Sphäre in die unternehmerische bzw. optierte Sphäre
Eigenverbrauchssteuer nach MWSTG 31 ist abzurechnen
Einlagenentsteuerung nach MWSTG 32 darf geltend gemacht werden
durch den Verkäufer beim Verkauf ohne Option
durch den Käufer beim Verkauf mit Option oder Meldeverfahren
durch Verkäufer beim Verkauf mit Option
durch Käufer beim Verkauf im Meldeverfahren
Vgl. Rudolf Schumacher, Optieren im Immobilienverkauf, in Immobilia März 2011, S. 46
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