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Immobilienbesteuerung

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Verkauf Minderheitsbeteiligung

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Das StHG ermöglicht es den Kantonen, die Veräusserung von Minderheitsbeteiligungen an Immobilien-Gesellschaften zu besteuern.
    • Voraussetzung: gesetzliche Grundlage im betreffenden Kanton
    • Widerspruch zum Konzept, dass Uebertragung der Verfügungsmacht Besteuerungsgegenstand ist
  • Die Aufteilung von Investition, Aufwand und Erlös ist meistens problematisch
  • Doppelbesteuerungs-Risiko bei anschliessendem asset deal (Verkauf der Immobilie aus der Gesellschaft heraus)

Interkantonales Verhältnis

  • Praxis geht von Besteuerung als unbewegliches Vermögen aus, obwohl im Belegenheitskanton weder ein dinglicher noch ein wirtschaftlicher Verfügungsübergang stattfindet; Benachteiligung professioneller Immobilienmarkt-Teilnehmer, die eigentlich an ihrem Wohnsitz / Sitz besteuern dürften und möchten
  • Es frägt sich, wie lange diese Praxis noch hält.
  • Richtigerweise dürften nur Mehrheits- oder Voll-Beteiligungsveräusserungen am Belegenheitsort besteuert werden dürfen.

Internationales Verhältnis

Vorbehältlich eines anderslautenden DBA gilt für die Veräusserung von Minderheitsbeteiligungen die Qualifikation als unbewegliches Vermögen: Steuerhoheit des Belegenheitsstaates.

Kantone mit Veräusserungs-Besteuerung von Minderheitsbeteiligungen

Folgende Kantone haben von der StHG-Kompetenz Gebrauch gemacht:

  • GE
  • LU (bei Verbindung mit Sondernutzungsrecht)
  • NE
  • VD
  • VS

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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