Bei der Pauschalreise-Vermittlung sind folgende Rechte und Pflichten des Reisebüros und des Konsumenten zu beachten:
Rechte
- Vergütungsanspruch
- Anspruch auf Honorierung (Vergütungszahlung) durch den Konsumenten
- Anspruch auf Aufwendungsersatz durch den Konsumenten
- Mitwirkungsobliegenheiten
- Bekanntgabe der Daten des / der Reisenden
- Instruktion
- Genehmigung von Vorgehensvorschlägen
- Kopien von Pass / ID und Visum etc.
- Weitere Detailinformationen
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Pflichten
- Auftragsausführung,
- unter Berücksichtigung der Konsumentenweisungen
- Beratungspflichten
- Beratung nach den Konsumentenvorstellungen zu Reiseart, Zuschnitt und eventuell Preis der (Pauschal-)Reise
- nach den vom Konsumenten geäusserten bzw. erkennbaren Wünschen und Erwartungen
- Reiseart
- Reiseziel
- Reisezeit
- Hilfestellung
- Auswahl des Reiseveranstalters (eine repräsentative Auswahl)
- Abklärung, ob der Veranstalter vor Ort über die vom Konsumenten gewünschten Einrichtungen verfügt (zB Schwimmbad, Tennisplatz, Golfplatz, Wellness, Rollstuhlgängigkeit usw.)
- Kein Verschweigen
- Hinweispflicht des Reisebüros, wenn es nur einen oder bestimmte Anbieter vermittelt oder wesentliche Anbieter des Ziellandes nicht im Sortiment hat
- von identischen Reisen, aber unterschiedlichen Preisen
- Preisrelevanz
- Erkundigung beim Konsumenten, ob Preis ein wichtiger Entscheidungsfaktor ist
- Preis wichtiger Faktor
- Angabe billigster Anbieter
- Berücksichtigung und Erwähnung von Leistungsunterschieden (bei gleichem Preis)
- Preis pro Zimmer oder pro Person
- Anzahl inbegriffene Kinder
- Gratistage bei längerer Belegungsdauer (zB 4 für 3 (bezahlte) Tage)
- Verpflegungskalkulation (inbegriffen, nicht inbegriffen, Mahlzeitengutschriften)
- Golfplatz inklusive
- Alternativen-Nennung, zum Entscheid durch den Konsumenten
- Feststehender Anbieterentscheid
- Beratungsfortsetzung in Bezug auf
- Preismodalitäten
- Buchungsvarianten
- Departure-Airport
- Abflugzeit
- Hinweispflicht auf die Auswirkung von Buchungsalternativen auf den Reisepreis etc.
- Beratungsfortsetzung in Bezug auf
- Beratung nach den Konsumentenvorstellungen zu Reiseart, Zuschnitt und eventuell Preis der (Pauschal-)Reise
- Informationspflichten
- Einreisevorschriften (Pass, Visum, Impfungen)
- Informationen über Umstände, die für den Vertragsabschluss mit dem Reiseveranstalter wichtig, aber dem Konsumenten nicht bekannt sind
- Bonitätsinformation, sofern Branchenkenntnis einer drohenden Insolvenz
- Hinweis auf das Fehlen einer Insolvenzabsicherung
- Nachforschungspflicht des Reisebüros
- Reise- oder Rückreisekostenversicherung
- Identität des den Flug effektiv ausführenden Luftfahrtunternehmens (Codesharing?)
- Beratungspflichten
- unter Berücksichtigung der Konsumentenweisungen
- Getreue und sorgfältige Ausführung
- Beachtung der Aufklärungs- und Beratungspflichten sowie Usanzen
- Treuepflicht
- Interessenwahrungspflicht für den Konsumenten
- Vertragsanbahnung
- Vertragsabwicklung
- etc.
- Interessenwahrungspflicht für den Konsumenten
- Sorgfalt
- Verbot des Selbstkontrahierens bzw. der Doppelvertretung
- Rechenschaftslegung
- Reisebüro hat über seine Geschäftsführung Rechenschaft zu legen und abzuliefern, was es infolge derselben aus irgend einem Grunde erhalten hat
- zB auch Zahlungsverkehrsabwicklung
- Reisebüro hat über seine Geschäftsführung Rechenschaft zu legen und abzuliefern, was es infolge derselben aus irgend einem Grunde erhalten hat
- Ablieferungspflicht
- Auch allfälliger Retrozessionen von Reiseveranstaltern
- Vgl. hiezu Retrozession
- Diskretion / Geheimhaltung
- Haftung
- Weitere Detailinformationen
Weiterführende Literatur
- STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 382 ff.