In prozessualer Hinsicht ist entscheidend, dass der Pauschalreisevertrag als Konsumentenvertrag gilt und in diesem Sinne die massgebenden Zuständigkeiten bzw. Abläufe bestimmt:
Einfaches und rasches Verfahren in den Kantonen
- Verfahren
- einfach und rasch
- Streitwertgrenze
- Anwendbarkeit des einfachen und raschen Verfahrens bis zu einer Streitwertgrenze von CHF 20‘000
- Weitere Detailinformationen
Gerichtsstand
- Grundlage
- ZPO
- Einschränkung
- Unzulässigkeit einer im Voraus getroffenen Gerichtsstandprorogation
- Weitere Detailinformationen
Aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren der Reisebranche
- Schlichter
- Ombudsmann der Reisebranche
- Grundlage
- Hinweis des Reiseveranstalters in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB)
- Funktion
- Hinwirken auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien
- Keine Entscheidungsbefugnis
- Weitere Detailinformationen
Streitigkeiten wegen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Falle von Überbuchung, Annullierung oder erheblicher Flugverspätungen
- Schlichter
- Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
- Grundlage
- EU-VO (EG) 261/2004
- Funktion
- Hinwirken auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien
- Keine Entscheidungsbefugnis