Eine Legaldefinition fehlt im Pauschalreisegesetz (PRG). Nach Lehre und Rechtsprechung wird der Reisemangel wie folgt definiert:
- Reisemangel = Reise entspricht nicht dem vertraglich Vereinbarten, d.h. die IST-Beschaffenheit weicht negativ von der SOLL-Vorgabe der Reise ab