Der Reiseveranstalter ist – vorbehältlich zeitlicher Unmöglichkeit (Last Minute-Reiseverträge) – verpflichtet, dem Konsumenten bestimmte Informationen zu bestätigen bzw. zur Verfügung zu stellen:
- Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
- Reisebestätigung
- Last-Minute-Buchung
- Reiseinformationen
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