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Reiserecht

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Rücktransportkosten-Versicherung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Rücktransportkosten-Versicherung zielt auf die Deckung der Kosten einer krankheits- oder unfall-bedingten Rückführung des Reisenden:

Definition

  • Rücktransportkosten-Versicherung   =   Versicherung, die die Kosten einer nicht planmässigen Rückreise deckt

Grundlagen

  • VVG

Abgrenzung

  • Reisabbruchversicherung
    • Deckung der Mehrkosten einer frühzeitigen, ausserplanmässigen Rückreise und des Gegenwerts des nicht konsumierten bzw. nicht fremderstatteten Reisepreises
      • Pauschalreise
        • Mind. Anteil am Gesamtpreis, der dem Verhältnis entgangener Urlaubstage zur Gesamtdauer der Pauschalreise entspricht
    • Je nach Police auch Deckung der Kosten einer verspäteten Ferienrückreise infolge eines medizinischen Problems
  • Ersatzreiseversicherung
    • Deckung der gesamten Kosten einer gleichwertigen Wiederholungsreise

Verbreitung

  • Von vielen Reisebüros als Ergänzung zur Reisrücktrittsversicherung empfohlen
    • teils einzeln
    • teils kombiniert in einer
      • Kombiversicherung
      • Assistanceversicherung

Achtung

  • Teilweise Deckungsüberlagerungen möglich
  • Vgl. die „Hinweise“ in der „Einleitung

Versichertes Risiko

  • Deckungsanschluss an die Annullierungskostenversicherung, v.a. für die Rückführung bzw. die Rückholung im Krankheitsfall oder bei Unfall

Voraussetzung

  • Reiseantritt

Beispiele

  • Krankheits- oder Unfall-Vorfall während der Reise

Deckung

  • Rückhol- resp. Rückfuhr- bzw. Rücktransportkosten infolge
    • Krankheit
    • Unfall
  • Je nach Police (zB Kombiversicherung) ferner bei
    • Naturkatastrophen
    • Politischen Unruhen
    • Krankheit oder Unfall einer
      • nahestehenden Person
      • Stellvertreter am Arbeitsplatz
    • Todesfall

Bemerkungen

  • Die Rücktransportkosten können möglicherweise bereits in der Kranken- oder Unfallversicherung enthalten sein (bitte prüfen)
  • Auch Assistance-Leistungsangebote oder Kombiversicherungen können eine Rückfuhrkostenübernahme beinhalten
  • Siehe auch die „Hinweise“ unter „Einleitung

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 463 f. / Rz 1482 ff.
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 187 (Allgemein); 175 + 189 (Annullationskostenversicherung); 163, 170 + 188 (Reisegepäckversicherung); 189 (Rückreisekostenversicherung)

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