Internationale Binnenschifffahrt auf Rhein und Mosel
Strassburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI; SR 0.747.206)
betreffend Haftung des Schiffseigentümers gegenüber Reisenden (Personenschäden; Nichtanwendbarkeit der Haftungshöchstbeträge gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a und b für die Schweiz, kraft Vorbehalt gemäss CLNI 17 Abs. 2)
Seeschiffe unter Schweizer Flagge
Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (Seeschifffahrtsgesetz (SSG); SR 747.30)
Internationale Abkommen
Athener Übereinkommen vom 13.12.1974 (AÜ; SR 0.747.356.1), einschliesslich Londoner Zusatzprotokoll zum AÜ vom 01.11.2002
Londoner Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung von Seeforderungen vom 19.11.1976 (LÜ; SR 0.747.331.53)
Internationale Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung von Reisenden auf See vom 29.04.1961 (BÜ; SR 747.355.1
Literatur
WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 95 ff.
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