Auch ein Startup-Unternehmen kommt nicht ohne Verträge aus. Vielmehr sollte diesem Punkt besondere Rechnung getragen, soll doch das Unternehmen in seinen Wachstumsabsichten nicht durch Rechtshändel gebremst oder gestoppt werden:
Aktionärbindungsvertrag
- Definition
- Der Aktionärbindungsvertrag (ABV), (auch Poolvertrag oder Konsortialvertrag) ist – je nach Ausgestaltung / Rechtsnatur – ein zweiseitiger Vertrag oder ein Gesellschaftsvertrag (einfache Gesellschaft) zwischen zwei oder mehreren Aktionären für die Koordination der Ausübung ihrer Aktionärsrechte bezüglich einer bestimmten Aktiengesellschaft (AG)
- Bedarf
- Mehrere Gründer wollen ein vorgegebenes einheitliches Verhalten der Gesellschafter bei der Gesellschaft sicherstellen (Treue, Loyalität und insbesondere physische und finanzielle Leistungspflichten)
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Darlehens- und Kreditverträge
- Definition
- Vertrag betreffend Geldhingabe unter der Pflicht der Geldrückgabe und ggf. der Verzinsung
- Bedarf
- Darlehen
- Geldleihe aus dem privaten Umfeld des / der Gründer
- Sanierungsdarlehen
- Einschuss eigener Mittel durch die Gesellschafter zur Überschuldungsvermeidung bzw. zur Vermeidung
- Kredit
- Fremdfinanzierung Betrieb (Betriebskredit) bzw. Refinanzierung von Investitionen (Investitionskredit)
- Darlehen
- Weitere Detailinformationen
Arbeitsverträge
- Definition
- Mit dem Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienste des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung des Lohns verpflichtet
- Bedarf
- Arbeitgeber
- Erledigung der Arbeiten im betreffenden Arbeitsgebiet, damit die Unternehmung den von ihr eingegangen Pflichten zur „Lieferung und Leistung“ nachkommen kann bzw. ggf. zur Forschung und Entwicklung (F&E)
- Arbeitnehmer
- Interesse, sich im Beruf zu entfalten, und Erzielung eines Verdienst für den Lebensunterhalt
- Arbeitgeber
- Weitere Detailinformationen
Freelancer-Verträge
- Definition
- Ein freier Mitarbeiter (auch Freelancer) ist ein Selbständigerwerbender (ohne arbeitnehmertypische Subordination), welcher dem Auftraggeber aus Auftrag nach Instruktion mit eigener Infrastruktur bestimmte Dienstleistungen erbringt
- Bedarf
- Outsourcing von Arbeitsleistungen jeder Art
- Weitere Detailinformationen
Forschungsverträge
- Definition
- Vertrag, welcher die Zusammenarbeit eines Unternehmens mit einer Hochschule, i.d.R. unter Angabe des Lehrstuhls bzw. des zuständigen Professors und der involvierten Forschungs-Mitarbeiter, regelt und die beiderseitigen Leistungen sowie Rechte und Pflichten regelt
- Bedarf
- Notwendigkeit bei Forschung des Startup bzw. Unternehmens in Zusammenarbeit mit einer Hochschule (Universität, Eidgenössisch Technische Hochschule (ETH) oder Paul Scherrer Institut (PSI) etc.
- Weitere Detailinformationen
Aufträge
- Definition
- Der Auftrag (auch Mandat) beinhaltet eine physische Ausführungshandlung oder geistige Leistung für einen Dritten
- Bedarf
- zB Debitoren-Inkasso
- zB Management Consulting-Auftrag
- zB Buchhaltungs-Outsourcing
- zB Anwaltsmandat
- Weitere Detailinformationen
Werkverträge
- Definition
- Allgemeine Definition (beweglich und unbewegliche Werke)
- Mit dem Werkvertrag wird der Unternehmer zur Werkherstellung und der Besteller zur Vergütungszahlung verpflichtet
- Bauwerke
- Mit dem Bauwerkvertrag wird der Unternehmer zur Teil- oder Gesamtherstellung eines unbeweglichen Bauwerkes und der Bauherr zur Vergütungszahlung verpflichtet
- Allgemeine Definition (beweglich und unbewegliche Werke)
- Bedarf
- Werk allgemein
- zB Herstellung eines Prototyps nach den Plänen des Erfinders
- zB Bestellung geringer Stückzahlen durch das Jungunternehmen bei eine Drittunternehmen (sog. „Auftragsfertigung“, auch „Lohnfertigung“)
- Bauwerk
- zB Bestellung eine unbeweglichen Teilwerkes (Innenausbau bei Rohbaumiete)
- Werk allgemein
- Weitere Detailinformationen
Vertriebsverträge
- Definition
- Der Vertriebsvertrag (Mäklervertrag, Agenturvertrag, Kommissionsvertrag, Alleinvertriebsvertrag, Franchisingvertrag, Speditionsvertrag, Frachtvertrag) bestimmt je Vertriebsart die Funktionen, Kompetenzen, Rechte und Pflichten der Absatzmittler
- Bedarf
- Der Vertriebsgeber will die Produkte (vor Ort) nicht selber vertreiben und engagiert hiefür einen Absatzmittler
- Der Absatzmittler übernimmt solche Produktevertriebe gegen Entschädigung
- Der Startup kann bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen sowohl als Vertriebsgeber oder als Absatzmittler fungieren
- Weitere Detailinformationen
Lizenzvertrag
- Definition
- Die Lizenz ist ein Benutzungsrecht, welches der Lizenzgeber (Urheber) dem Lizenznehmer (exklusiv oder mit dem vorbehaltenen Recht, weitere Lizenznehmern die gleichen Recht zu gewähren) – meist gegenständlich, geografisch und in zeitlichem Umfang beschränkt – einräumt
- Bedarf
- Lizenzgeber will Produktevertrieb nicht selber realisieren
- Lizenznehmer übernimmt den Produktevertrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, weil dies zu seinem Business zählt
- Der Startup kann bei Vorhandensein der Ressourcen als Lizenzgeber oder als Lizenznehmer auftreten
- Weitere Detailinformationen
Allgemeine Geschftsbedingungen (AGB)
- Definition
- AGB sind aus Gründen der raschen Vertragsabwicklung (Rationalisierungsfunktion) vorformulierte Vertragstext-Annexe für den seriellen Einsatz (i.d.R. Massengeschäft)
- Bedarf
- Einsatz, Art und Umfang der AGB hängen von der Branche, vom Unternehmen und den Zielen, die die Geschäftsleitung damit verfolgt, ab:
- A) umfassende AGB-Variante, wo in den AGB der ganze Geschäftsprozess sprachlich übernommen bzw. abgebildet wird
- B) AGB-Variante in Minimalumfang, ergänzt um Schutzbestimmungen (Zahlung, Retentionsrecht, Eigentumsvorbehalt, Rücknahmerecht, Kommissionsgeschäfte, Mahnkosten, Verzugszins uam) zugunsten des Anbieters
- C) AGB-Minimalvariante (damit einfach AGB’s bestehen, zB anwendbares Recht, Gerichtsstand etc.)
- D) E-Commerce-AGB
- Einsatz, Art und Umfang der AGB hängen von der Branche, vom Unternehmen und den Zielen, die die Geschäftsleitung damit verfolgt, ab:
- Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
Allgemein
- Vertragsrecht.ch | vertragsrecht.ch
- Vertragsmanagement.ch | vertrags-management.ch
Einzelne Verträge
- Überblick über das Informationsangebot der LawMedia AG zu den Verträgen:
- Agenturvertrag
- Aktionärbindungsvertrag
- Alleinvertriebsvertrag
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für Handelsreisende / Aussendienstmitarbeiter
- Bauwerkvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Bürgschaft / Bürgschaftsvertrag / Bankbürgschaft
- Erbvertrag
- Frachtvertrag
- Garantie / Garantievertrag / Bankgarantie
- Heimarbeitsvertrag
- Heuervertrag / Arbeitsvertrag für Seeleute
- Internationales Vertragsrecht
- Internationales Vertragsrecht
- Kadermitarbeiter / Kaderarbeitsvertrag
- Kaufvertrag
- Konventionalstrafe / Vertragsstrafe
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Leasing Vertrag
- Lehrvertrag
- Mäklervertrag
- Mietvertrag
- Mietvertragskündigung
- Pachtvertrag
- Reservationsvertrag
- Sicherungsvertrag
- Speditionsvertrag
- Unerlaubte Handlung / ausservertragliches Haftpflichtrecht / Deliktsrecht
- Verlagsvertrag
- Vertrag / Vertragsrecht
- Vertrag im Konkurs
- Vertragliche Anlagefonds
- Vertragsmanagement
- Werkvertrag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.