Die Schliessung junger Unternehmen zeitigt Folgen sowohl beim Unternehmen als auch beim Unternehmer:
Unternehmen
Bei der Beendigung der Unternehmenstätigkeit gibt es verschiedene Arten:
Freiwillige Beendigung
Unternehmensliquidation:
- Aktive Unternehmensbeendigung
- = Betriebsschliessung
- Das Herunterfahren der Betriebstätigkeit in Koordination mit Ertrag- und Aufwand-Koordination sowie Abbau laufender Verpflichtung und Vermeidung neuer Schulden, zur Verhinderung einer Überschuldung, stellt sehr hohe Anforderungen und lässt sich meist nicht ohne kundige Begleitung erledigen
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- Passive Unternehmensbeendigung
- Ausbluten lassen (Deckung soweit möglich von Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge), Lohnzahlungen, Rückgabe der Leasing- und Mietobjekte, keine Neugeschäfte mehr etc.)
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Zwangsbeendigung durch Überschuldungsanzeige bzw. Insolvenzerklärung der Organe
- Die Unternehmenskrise kennt verschiedene Krisenphasen, nämlich:
- Im Falle einer Unterbilanz haben die Organe Massnahmen zu treffen
- Es gibt drei Vorgehensmöglichkeiten ohne Richterbenachrichtigung
- Rangrücktritt
- Nachlassstundungsgesuch
- sofortige Sanierung
- vgl. hiezu Drei Gestaltungsmöglichkeiten ohne Richterbenachrichtigung
- Besteht eine Überschuldungskrise und besteht eine Überschuldungsbefürchtung, so sind die Organe dafür verantwortlich, dass der Richter benachrichtigt wird
- Die Richterbenachrichtigung kann in zwei Formen erfolgen:
- Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung)
- Insolvenzerklärung
Zwangsbeendigung auf Veranlassung eines Dritten
Konkurs:
- Konkurseröffnung
- Konkursdurchführung
- Grundsatz
- Die Konkurseröffnung mit Verfahrensdurchführung führt in aller Regel zu einer Betriebseinstellung
- Verfahrenselemente
- Fragen des Vertragseintritts der Konkursverwaltung nach SchKG 211
- Konkursinventar
- Kollokationsplan
- Verwertung
- Verteilung
- Ausnahme
- Betriebsweiterführung im Konkurs
- Grundsatz
- Konkurseinstellung mangels Aktiven
- Spezialliquidation
- Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung (sog. Liquidationsvergleich)
- Definition
- Verfahren ähnlich eines Konkurses, aber flexiblere Liquidation möglich
- Weitere Detailinformationen
- Definition
Sanierungsvarianten mit Fortbestand des Rechtsträgers
- Stundung, Privater Vergleich (private Sanierungsvereinbarung), Nachlassverfahren mit Stundungsvergleich, Nachlassverfahren mit Prozentvergleich etc.
- Vgl. Startup-Restrukturierung
- Vgl. Startup-Sanierung
Unternehmer
Persönliche Situation:
- Nach Beendigung der Unternehmertätigkeit sind in der Praxis folgende Nachfolgesituationen nach dem Marktaustritt zu verzeichnen:
- Wiederaufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
- d.h. als Arbeitnehmer
- Arbeitslosigkeit
- Einschränkungen bzw. Wartezeiten, je nach Rechtsträger- bzw. Funktions-Situation
- Restart als Unternehmer
- im Gegensatz zu unseren Nachbarländern können in der Schweiz auch Geschäftsführer ehemals konkursiter Unternehmen sich wieder als Geschäftsführer / Geschäftsleiter oder als Selbständigerwerbende betätigen
- Krankheit
- zB psychische Folgen des Scheiterns
- zB Burnout
- Ruhestand
- zB älterer Gründer oder Gründer in Vorruhestand
- Wiederaufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
Finanzielle Situation:
- Keine Reflexwirkung von Unternehmenskrise auf private Vermögensverhältnisse
- infolge stringenter Trennung von Geschäft und Privat
- Private Schuldenregulierung
- Privatkonkurs
Literatur
- SCHALLMO DANIEL R.A. / BRECHT LEO, Mind the Trap – 11 typische Unternehmensfallen: Frühzeitig erkennen, bewerten und erfolgreich vermeiden, 2015, 125 S.
Weiterführende Informationen
- Restrukturierung
- Umstrukturierung
- Anleihensobligationen
- Auffanggesellschaft
- Eigenkapitalersatz
- Insolvenzerklärung
- Liquiditätskrise
- Nachlassverfahren / Nachlassstundung
- Patronatserklärung | patronatserklaerung
- Rangrücktritt
- Sanierungsdarlehen
- Schulderlass
- Sicherungshinterlegung
- Sicherungsübereignung
- Sicherungszession
- Stillhalteabkommen
- Stundung
- Teilzahlungen
- Überschuldungskrise
- Unternehmenskrise
- Unternehmenssanierung
- Unternehmensspaltung
- Unternehmensumwandlung
- Vermögensübertragung
- Zahlungsverzug
- Zwischenbilanz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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