Die Auftragsbestätigung (auch: Bestätigungsschreiben) legt die mündliche Vereinbarung unter Abwesenden schriftlich nieder und wird dem Besteller zugestellt:
Begriff
- Auftragsbestätigung = schriftliche Erklärung des Absenders, er habe mit dem Adressaten die im Schreiben wiedergegebene Vereinbarung geschlossen
Grundlagen
- OR 18
- OR 1
Ziele der Auftragsbestätigung
- Rationalisierungszweck
- Beweissicherungszweck
Literatur
- Gauch Peter, Von der konstitutiven Wirkung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, SZW 63/1991, S. 177 ff.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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