Begriff
- Konventionalstrafe = Die Konventionalstrafe ist ein dem Vertragspartner fix versprochener Geldbetrag für den Fall, dass der Versprechende seine Vertragspflichten nicht oder nicht richtig erfüllt
Grundlage
- OR 160 ff.
Ziel
- Die Konventionalstrafe befreit vom Schadensnachweis und erleichtert die Durchsetzung des Schadenersatzes
Form
- Die Abrede der Konventionalstrafe bedarf der gleichen Form wie das Grundgeschäft
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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