Versprochene Leistung hängt bei Spiel- und Wettverträgen ganz oder teilweise von einem zufälligen Faktor ab:
Begriffe
- Spielvertrag
- Leistungsversprechen unter entgegengesetzten Bedingungen
- Immer ein Gewinner und ein Verlierer
- Bedingung ist abhängig vom
- Zufall
- Geschicklichkeit
- Zufall & Geschicklichkeit
- Wettvertrag
- Parteien nehmen in einer Meinungsauseinandersetzung unterschiedliche Positionen ein
- Leistungspflichtig wird, dessen Position sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellt
Grundlagen
- OR 513 – 515
Literatur
- Bucher Eugen, OR Besonderer Teil, 3. Auflage, Zürich (Schulthess) 1988, S. 313 f.
Judikatur
- Zum Thema Darlehen zu Spielzwecken
- BGE 129 IV 257 3.2
Weiterführende Informationen
- § 18 SPIEL UND WETTE (OR 513 – 515) | eugenbucher.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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