Nachfolgend wir ein Überblick über den Anwendungsbereich des OR gegeben:
Grundsatz
- Anwendbarkeit des Schweizerischen Obligationenrechts innerhalb des schweizerischen Staatsgebiets
Ausnahme
- Bei internationalem Sachverhalt
- Anwendbarkeit des Schweizerischen Obligationenrecht aufgrund von Regeln des internationalen Privatrechts
- Rechtswahlklausel
Regeln des Internationalen Privatrechts
- Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291)
- Regelt insbesondere die Frage der internationalen Zuständigkeit schweizerischer Gerichte und die des anwendbaren Rechts
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen, LugÜ; SR 0.275.12)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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