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Vertrag / Vertragsrecht

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Konsensstreit

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

  • Konsensstreit   =   Streit über den wirklichen Willen der Parteien

Entstehung

  • Der Konsensstreit entsteht, weil die Parteien einen versteckten Dissens in Bezug auf die wesentlichen Vertragspunkte entdecken
    • Dissens in Bezug auf Nebenpunkte haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages

Streitfrage

  • Die dadurch entstehende Streitfrage lautet:
    • Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen oder nicht?

Auslegung der Willenserklärungen

  • In Fällen von Dissens gilt durch Auslegung zu klären, wie der Erklärungsempfänger den geäusserten inneren Willen des Erklärenden verstehen musste und durfte.

Wirkung

  • Konsensstreit kann zum Wegfall des Vertrages führen
    • Wirkung wenn noch keine Leistungen erbracht wurden
      • Haben die Parteien noch keine Erfüllungshandlung vorgenommen, hat der Wegfall des Vertrages keine rechtlichen Konsequenzen
    • Wirkung wenn Leistungen bereits erbracht wurden
      • Wurde zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Entdeckung des Dissenses Anstrengungen zur Erfüllung des Vertrages unternommen, kann beim Wegfall des Vertrages ein faktisches Vertragsverhältnis angenommen werden
      • Rückabwicklung gemäss OR 107 bis 109
        • Rückgabe der Leistungen bzw. Schadenersatz

Literatur

  • Glasl Daniel, Die Rückabwicklung im Obligationenrecht (Diss. Zürich), Zürich 1992
  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 111 ff.

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