LAWINFO

Vertrag / Vertragsrecht

QR Code

Preisanpassungsklausel

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Preisanpassungsklausel, Spezialklauseln, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Preisanpassungsklauseln vor allem in Dauerschuldverhältnissen können einerseits für AGB-Verwender eine gewisse Flexibilität auf Marktänderungen ermöglichen, anderseits für AGB-Übernehmer ein Missbrauchspotenzial bewirken.

Begriff

  • Preisanpassungsklausel   =   Klausel, welche Abreden bezüglich nachträglicher Änderungen von Geldschulden des Kunden bzw. AGB-Übernehmers enthalten

Rechtsgrund

  • Diese Klausel ist ein Gestaltungsrecht.

Arten

Je nach Geschäftsvorfall lässt sich differenzieren:

Es werden folgende Preisanpassungsklauseln unterschieden:

  • Preisvorbehaltsklausel
    • Ermessensspielraum beim Änderungsausmass (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Unternehmens in der Höhe der Geldschuld nach Billigkeit);
  • Spannungsklauseln
    • z.B. Koppelung des Preises an einen Index;
  • Kostenelementklausel
    • Abstellen auf eine Preisentwicklung von Gütern oder Leistungen, welche die Selbstkosten des AGB-Verwenders unmittelbar beeinflussen.

Solche Preisanpassungsklauseln unterliegen als Preisnebenabreden der richterlichen Kontrolle.

Verbreitung/Bedeutung

  • Preisanpassungsklauseln sind v.a. bei Massengeschäften anzutreffen.
  • In der Praxis erfolgt die Übernahme der AGB im Rahmen einer Globalübernahme, bei welcher der AGB-Übernehmer den Bedingungen zustimmt, ohne deren genauen Inhalt zur Kenntnis genommen, verstanden oder bedacht zu haben.

Gültigkeitsvoraussetzung

  • Preisanpassungsklauseln sind bei Dauerschuldverhältnissen meist unverzichtbar.
  • Gleichwohl können die Preisanpassungsklauseln in AGB ein grosses Missbrauchspotenzial beinhalten. Damit sie nicht zum Instrument einer einseitigen Gewinnmaximierung ausarten, sollten sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Preisanpassungen;
    • Bestimmung eines ausgewogenen Preisanpassungsmechnismuses;
    • Kündigungsrecht an Gegenpartei bzw. an AGB-Übernehmer.

Wirkung

  • Auch Preisanpassungsklauseln können heute in drei Phasen kontrolliert werden:
    • Einbeziehungskontrolle;
    • Auslegungskontrolle;
    • Inhaltskontrolle.
  • Diese Kontrolle hat individuell konkret zu erfolgen und hängt im Prinzip ab von den
    • Erwartungen in B2C-Verträgen (Gültigkeitskontrolle) sowie
    • B2B-Verträgen (Ungewöhnlichkeitskontrolle).
  • Der einzelfallbezogenen Ausübungskontrolle wichtige Bedeutung zu.

Literatur

  • ATAMER YESIM M. / AL ABIAD TAREK / BACHMANN PERLA, Preisanpassungsklauseln in AGB von Dauerschuldverhältnissen – Nützliche Flexibilität oder kontrollbedürftige Missbrauchsgefahr, Expert Focus Dezember 2023, S. 664 ff.
  • BUFF FELIX, Vertragliche Anpassungsklauseln im schweizerischen Recht, Zürich 2016
  • HUGUENIN CLAIRE / MAISSEN EVA, Bedingungsänderungsklauseln, in: Fuhrer S., Weber S. (Hrsg.), Allgemeine Versicherungsbedingungen, Zürich 2011, S. 97 – 122, S. 110
  • JENNY MARIUS, Inhaltskontrolle nach revidiertem Art. 8 UWG, Zürich / St. Gallen 2014, S. 66. 30
  • KRAMER ERNST A., Das unfertige Gebäude der AGB-Inhaltskontrolle im schweizerischen Recht, recht 2023, S.181 – 189, S. 183
  • KRAMER ERNST A. / PROBST THOMAS / PERRIG ROMAN, Schweizerisches Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 2. Auflage, Bern 2023
  • MITROVIC MILIVOJE, Einseitige Änderungsklauseln in AGB, Zürich 2022
  • RUSCH ARNOLD F. / HUGUENIN CLAIRE, Einseitige Änderungsrechte in AGB, SZW 2008, S.37-56, 45 ff.

Verzicht auf Musterklausel

  • Angesichts der Kritik an und der Umstrittenheit von automatischen Vertragsverlängerungsklauseln – im B2C-(Konsumentenschutz-)Bereich – wird auf die Wiedergabe einer Muster-Vertragsklausel verzichtet.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.