Begriff
- Antrag = Unterbreitung des Willens zum Vertragsschluss
Synonyme
- Offerte
Inhalt des Antrags
- Muss inhaltlich soweit bestimmt sein, dass die Gegenpartei den Vertrag durch blosse Zustimmung zum Angebot zustande bringen kann
Bildungswille
- Bindungswille = Wille des Erklärenden, sich durch die Willenserklärung vertraglich zu binden.
Voraussetzung
- Bindungswille wird angenommen, wenn der Erklärende dem Empfänger das Recht einräumen will, durch einseitige Annahme des Angebots, den Vertrag abzuschliessen
Neue Angebote durch Gegenpartei
- Ergänzungen oder verspätet eingereichte Annahmeerklärungen der Gegenpartei stellen neue Angebote dar
Art der Willenserklärung
- Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
- Vgl. Empfangsbedürftigkeit und Zugangsprinzip
Literatur
- Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 29 f. und S. 84
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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