Der Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Er kann weiter aufgeteilt werden in ein- und zweiseitige Verträge.
Einseitige Verträge
- Begriff
- Einseitige Verträge = Nur eine Partei verpflichtet sich zu einer Leistung
- Anwendungsbeispiel
Zweiseitige Verträge
- Begriff
- Zweiseitige Verträge = Beide Parteien verpflichten sich zu einer Leistung
- Anwendungsbeispiel
- Kauf
- Weitere Unterteilung
- Zweiseitige Verträge unterscheiden sich zwischen
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