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Aussonderung

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Aussonderungs-Vorverfahren

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Aussonderungsverfahren kommt – wie einleitend festgehalten – in folgenden Fällen zur Anwendung:

  • bei einer Bewegliche Sache
    • wenn ein Dritter eine bewegliche Sache herausverlangt, die sich im ausschliesslichen Gewahrsam des Gemeinschuldners befindet
  • bei einem Grundstück
    • wenn der Dritte ein Grundstück beansprucht, welches im Grundbuch auf den Namen des Gemeinschuldners eingetragen

Es geht als um Drittansprüche an Vermögenswerten, die infolge Konkurseröffnung mit Konkursbeschlag belegt sind.

Das Verfahren der Aussonderung ist in zwei Verfahrensstadien eingeteilt, und zwar in:

Das Vorverfahren vor der Konkursverwaltung wird geprägt durch folgende Aspekte:

Im Vorverfahren erlässt die Konkursverwaltung eine Verfügung eine (Aussonderungs-)Verfügung über die Herausgabe derjenigen Sachen, die

  • sich im Massabeschlag befinden und
  • von einem Dritten zu Eigentum angesprochen sind

Vgl. SchKG 242.

Literatur

  • RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 15 ff. + 28 ff. zu SchKG 242
  • BÜRGI URS, KUKO-SchKG, Basel 2014, N 17 zu SchKG 242

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