Die Rechtsfolgen einer Insolvenz auch im Home Office-Arbeitsverhältnis sind unterschiedlich, je nachdem, ob sich der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Konkurs befindet.
Arbeitnehmerkonkurs
- HOA-Spezifische Aspekte
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Abgrenzungsproblematik (Lohn vor Konkurseröffnung + neuer Lohn)
- Auslagenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Abgrenzungsproblematik (Spesenforderung vor Konkurseröffnung + Spesen nach Konkurseröffnung)
- Arbeitgeber-Infrastruktur
- Herausgabepflicht vorbehältlich Retentionsrecht für nicht bezahlte Löhne oder Auslagen
- BYOD
- Computer, Zubehör und weitere Arbeitsgeräte
- Pfändungsverbot für diese Berufsgeräte
- Kein Retentionsrecht des Vermieters
- Computer, Zubehör und weitere Arbeitsgeräte
- Büro-Material
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Verbleib dieser Arbeitshilfsmittel beim HOA-Arbeitnehmer, für seine künftige Tätigkeit
- Keine Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Rückgabepflicht
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Geschäftsunterlagen / Geschäftsdaten
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Verbleib der Dokumente und Daten für seine künftige Tätigkeit
- Keine Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Rückgabe- bzw. Herausgabepflicht
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Arbeitszeugnis
- Zuständigkeit des Verwaltungsrates (AG) resp. des ehem. Geschäftsführers (GmbH)
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Allgemeine-zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte
Arbeitgeberkonkurs
- HOA-Spezifische Aspekte
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Forderungseingabe
- Geltendmachung des Arbeitnehmerprivilegs der 1. Konkursklasse, soweit möglich
- Geltendmachung des Arbeitnehmerretentionsrechtes an der Arbeitgeber-Infrastruktur
- Forderungseingabe
- Lohnforderungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung
- Möglichkeit zur Geltendmachung der Insolvenzentschädigung
- Voraussetzung: Forderungsanmeldung im Konkurs
- Subrogation in Lohnforderung im Rahmen der bevorschussten Summe
- Lohnforderungen für die Zeit nach Konkurseröffnung
- Möglichkeit zur Geltendmachung der Arbeitslosenentschädigung
- Voraussetzung: Forderungsanmeldung im Konkurs
- Subrogation in Lohnforderung im Rahmen der bevorschussten Summe
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Auslagenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Forderungseingabe
- 3. Konkursklasse für die nicht Lohnbestandteil bildenden Auslagenersatzansprüche
- Forderungseingabe
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Arbeitgeber-Infrastruktur
- Keine Beschlagsrechte der Arbeitgeberkonkursmasse in den Räumen des HOA-Arbeitnehmers
- Arbeitgeber-Infrastruktur kann nur auf dem ordentlichen Prozessweg von der Konkursverwaltung herausverlangt werden
- ggf. Retentionseinrede möglich (siehe nachfolgend)
- Sofern und soweit der HOA-Arbeitnehmer noch Lohn- und Auslagen-Ansprüche haben sollte, hat er ein Arbeitnehmerretentionsrecht an den Gegenständen des falliten Arbeitgebers
- Keine Beschlagsrechte der Arbeitgeberkonkursmasse in den Räumen des HOA-Arbeitnehmers
- BYOD
- Die vom HOA-Arbeitnehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bereitgestellten Arbeitsmittel in seinen Räumen unterstehen nicht den Beschlagsrechten der Arbeitgeberkonkursmasse
- Büro-Material
- Herausgabeanspruch der Konkursmasse, sofern und soweit das Material nicht vom HOA-Mitarbeiter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben wurde
- Geschäftsunterlagen / Geschäftsdaten
- Konkursmasse hat Herausgabeanspruch
- Ablieferungspflicht des HOA-Mitarbeiters
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Allgemein-zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte
- Arbeitgeber bezahlt Löhne nicht mehr
- Geltendmachung der Arbeitnehmerrechte im Arbeitgeberkonkurs