Die Rechtsfolgen einer Insolvenz auch im Home Office-Arbeitsverhältnis sind unterschiedlich, je nachdem, ob sich der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Konkurs befindet.
Arbeitnehmerkonkurs
- HOA-Spezifische Aspekte
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Abgrenzungsproblematik (Lohn vor Konkurseröffnung + neuer Lohn)
- Auslagenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Abgrenzungsproblematik (Spesenforderung vor Konkurseröffnung + Spesen nach Konkurseröffnung)
- Arbeitgeber-Infrastruktur
- Herausgabepflicht vorbehältlich Retentionsrecht für nicht bezahlte Löhne oder Auslagen
- BYOD
- Computer, Zubehör und weitere Arbeitsgeräte
- Pfändungsverbot für diese Berufsgeräte
- Kein Retentionsrecht des Vermieters
- Computer, Zubehör und weitere Arbeitsgeräte
- Büro-Material
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Verbleib dieser Arbeitshilfsmittel beim HOA-Arbeitnehmer, für seine künftige Tätigkeit
- Keine Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Rückgabepflicht
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Geschäftsunterlagen / Geschäftsdaten
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Verbleib der Dokumente und Daten für seine künftige Tätigkeit
- Keine Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Rückgabe- bzw. Herausgabepflicht
- Weiterbeschäftigung des konkursiten Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber
- Arbeitszeugnis
- Zuständigkeit des Verwaltungsrates (AG) resp. des ehem. Geschäftsführers (GmbH)
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Allgemeine-zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte
Arbeitgeberkonkurs
- HOA-Spezifische Aspekte
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Forderungseingabe
- Geltendmachung des Arbeitnehmerprivilegs der 1. Konkursklasse, soweit möglich
- Geltendmachung des Arbeitnehmerretentionsrechtes an der Arbeitgeber-Infrastruktur
- Forderungseingabe
- Lohnforderungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung
- Möglichkeit zur Geltendmachung der Insolvenzentschädigung
- Voraussetzung: Forderungsanmeldung im Konkurs
- Subrogation in Lohnforderung im Rahmen der bevorschussten Summe
- Lohnforderungen für die Zeit nach Konkurseröffnung
- Möglichkeit zur Geltendmachung der Arbeitslosenentschädigung
- Voraussetzung: Forderungsanmeldung im Konkurs
- Subrogation in Lohnforderung im Rahmen der bevorschussten Summe
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Auslagenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Forderungseingabe
- 3. Konkursklasse für die nicht Lohnbestandteil bildenden Auslagenersatzansprüche
- Forderungseingabe
- Forderungsanmeldung im Konkurs
- Arbeitgeber-Infrastruktur
- Keine Beschlagsrechte der Arbeitgeberkonkursmasse in den Räumen des HOA-Arbeitnehmers
- Arbeitgeber-Infrastruktur kann nur auf dem ordentlichen Prozessweg von der Konkursverwaltung herausverlangt werden
- ggf. Retentionseinrede möglich (siehe nachfolgend)
- Sofern und soweit der HOA-Arbeitnehmer noch Lohn- und Auslagen-Ansprüche haben sollte, hat er ein Arbeitnehmerretentionsrecht an den Gegenständen des falliten Arbeitgebers
- Keine Beschlagsrechte der Arbeitgeberkonkursmasse in den Räumen des HOA-Arbeitnehmers
- BYOD
- Die vom HOA-Arbeitnehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bereitgestellten Arbeitsmittel in seinen Räumen unterstehen nicht den Beschlagsrechten der Arbeitgeberkonkursmasse
- Büro-Material
- Herausgabeanspruch der Konkursmasse, sofern und soweit das Material nicht vom HOA-Mitarbeiter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben wurde
- Geschäftsunterlagen / Geschäftsdaten
- Konkursmasse hat Herausgabeanspruch
- Ablieferungspflicht des HOA-Mitarbeiters
- Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Allgemein-zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte
- Arbeitgeber bezahlt Löhne nicht mehr
- Geltendmachung der Arbeitnehmerrechte im Arbeitgeberkonkurs
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.