Checkliste: Wie private Hauseigentümer Steuern sparen
– ohne Gewähr –
A. Kauf
- Objektauswahl in Bezug auf Bauzustand bzw. Unterhaltsnachholbedarf
- Erwerber: natürliche Person oder Kapitalgesellschaft
- Erwerb durch Kapitalgesellschaft:
- Inländische Kapitalgesellschaft
- Sitz nicht im Belegenheitskanton
- Sitz in steuergünstigem Kanton
- Ausländische Kapitalgesellschaft / DBA mit Sitz- und nicht Belegenheits-Anknüpfung
- Mietzins an Aktionär: Mietkonditionen sollten Drittmannstest standhalten
- Vorteile
- Abschreibungen und Rückstellungen möglich
- keine Schuldabzugs-Obergrenze
- Verlustvortrag möglich (zB bei sog. „Negativeinkünfte aus Liegenschaften“)
- Gewinnthesaurierung
- Flexibilität bei Vermögensnachfolge (Aktienzuteilung/-en)
- Inländische Kapitalgesellschaft
- Verhältnis Eigen-/Fremdfinanzierung in sinnvoller Relation festlegen
- Steuerliche Zuordnung bei gemischt (geschäftlich/privat) genutzten Liegenschaften resp. bei Berufsnähe (gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler)
B. Eigenmietwert
- Höhe nachprüfen / Vergleichsmieten abklären
- Unternutzung berechnen und abziehen
- ev. Härtefall geltend machen
C. Liegenschaftenkosten
- Erheben
- Prüfen
- Mehrjahresvergleich anstellen
- Künftiger Kostenaufwand abschätzen
- Zulässigkeit des Wechsel von Pauschale zu Effektivkostenabzug oder umgekehrt
- Mit kantonaler Pauschale vergleichen (Pauschalabzug auch möglich wenn keine oder nur wenig Unterhaltskosten anfallen)
- Entscheid zG Pauschalabzug oder Effektivabzug
D. Hypothekenplanung
- Ablösung einer höher verzinslichen durch eine tiefer verzinsliche Festhypothek
- Zulässigkeit gemäss Kreditvertrag oder Einvernehmlichkeit
- Abklärung der steuerliche Abzugsfähigkeit der sog. Vorfälligkeitsentschädigung im betreffenden Kanton
- Abklärung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
- Indirekte Amortisation
- Pensionskassen-Ein- oder -Nachzahlungen
- Keine vollständige Hypothekenamortisation
E. Schuldzinsen geltend machen
- Achtung Obergrenze beachten: Steuerbare Vermögenserträge (inkl. Eigenmietwert): CHF 50’000
- Austarierung mit den anderen Einflussfaktoren
F. Umbau / Renovation
- Aufhebung des sog. „Dumont-Praxis“
- Eröffnet für Schuldzinsenbelastung durch Renovation neue Möglichkeiten
- Je höher das steuerbare Einkommen bzw. der Vermögensertrag, desto höher die Steuerersparnis
- Trotzdessen: Umbau / Renovation wenn möglich nicht im Erwerbsjahr, andernfalls steuerliche Implikationen genau abklären, ev. Steuerruling
- Steuerplanung unabdingbar
- Bauausführung
- Über’s Jahresende, aber mit Teilrechnungen und –zahlungen (!) für Leistungen im alten Jahr und nachher für Leistungen im Folgejahr
- Grössere Renovationen etappieren
- Renovationskosten auf zwei oder mehr Jahre verteilen
- Koordination mit anderen a.o. Steuerabzügen (zB Nachzahlung in PK)
- Achtung:
- Bei der Belastungskalkulation „Schuldzins-Obergrenze“ berücksichtigen
- Sog. „Negativeinkünfte aus Liegenschaften“ können von Privatpersonen nicht auf’s Folgejahr übertragen werden
G. Verkauf
- Verkauf an Nachkommen gegenüber Drittem vorziehen
- Abwicklung als sog. Gemischte Schenkung (min. 25 % unentgeltlich und max. 75 % entgeltlich, für Steueraufschub der grundstückgewinnsteuer)
- Unentgeltlicher Teil: Nachkommen bezahlen i.d.R. keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- vgl. www.immobilien-vererben.ch
- Verkauf an Dritten
- Maklerkosten bei Grundstückgewinnsteuerdeklaration berücksichtigen
- Vermarktungskosten nicht vergessen
- Alle Anlagekosten ermitteln / Belege aufbereiten
- Haltedauer beim Verkaufszeitpunkt berücksichtigen
- Kurz vor Schwelle zum Zeitpunkt der mehr als 20-jährigen Besitzesdauer (Kanton ZH: Annahme hypothetischer Wert vor 20 Jahren als Anlagekosten / dieser Wert ist vielleicht höher als die effektiven Anlagekosten
- ev. mit Verkauf zuwarten bis 20-jährige Besitzesdauer erreicht ist
- Beurkundung Käufer sofort (Anbindung)
- Erfüllung (grundbuchlicher Vollzug) später
- Ersatzbeschaffung
- Wenn möglich teureres Objekt erwerben, um ganze Steuer aufschieben zu lassen und Teilbesteuerung ausweichen zu können bzw. Steuern verlustig zu gehen
- Ersatzbeschaffung im rechten Moment geltend machen
H. Dokumentierung
- Alle Belege aufbewahren
- Dauer (nicht Aufbewahrungsfrist, sondern Haltedauer bestimmt Aufbewahrungsdauer)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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