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Immobilienbesteuerung

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Denkmalpflege-Aufwendungen

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat der Grundeigentümer durch Auflage oder im Einvernehmen mit den Baubewilligungs- und Denkmalschutz-Organisationen Arbeiten an einer schutzwürdigen Baute vorgenommen, sind diese, sofern und soweit sie nicht subventioniert sind, abzugsfähig.

Tipp / Steuerruling

  • Vor Baubeginn Steuerauskunft einholen, ob und wenn ja in welchem Umfang die Steuerbehörden die Aufwendungen als denkmalpflegerische Investitionen anerkennen und steuerlich zum Abzug zulassen.
  • Schriftliche Bestätigung verlangen!

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