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Immobilienbesteuerung

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Energetische Aufwendungen

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Steuergesetzgebung von Bund (DBG) und verschiedener Kantone anerkennen energetische und umwelttechnische Investitionen in bestehende Gebäude als abzugsfähigen Liegenschaftenunterhalt, auch wenn diese Arbeiten wertvermehrend sind.

Energetische und/oder umwelttechnische Installationen

  • sind Massnahmen für rationellere Energieverwendung bzw. für die Nutzung erneuerbarer Energien
  • beinhalten den Ersatz veralteter und die Installation neuer Bauteile an Bestandesgebäuden
  • können nur in dem Umfange steuerlich abgezogen werden, wie sie nicht vom Gemeinwesen subventioniert werden.

Konsultieren Sie die Verordnung der Eidgenössischen Finanzdirektion (EFD) und die Steuergesetzgebung des Belegenheitskantons der Immobilie!

Verordnung der EFD

Verordnung über die Massnahmen zur rationelle Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 24.08.1992 – SR 642.116.1

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