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Immobilienbesteuerung

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Zivil-rechtliche Veräusserung

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Handänderung

Unter dem Begriff „Handänderung“ versteht der Gesetzgeber jede

  • Veräusserung (asset deal)
    • Jeder privat- oder öffentlich-rechtliche Vorgang auf Uebertragung von Grundeigentum
    • Tausch
    • Schenkung
    • Sacheinlage oder Sachübernahme in Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • wirtschaftliche Handänderung (share deal)
    • Verkauf des Rechtsträgers der Immobilie
    • Ähnliche Geschäfte kraft wirtschaftlicher Beherrschung.

Grundstückgewinn

Der steuerliche Grundstückgewinn besteht in der Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten:

Verkaufserlös der Immobilie

–   ehemaliger Erwerbspreis der Immobilie
+   wertvermehrende Aufwendungen während der Besitzesdauer
–   steuerlich zulässige Gewinnungskosten.

Ist der Investor mehr als 20 Jahre Eigentümer des Grundstücks, legen die Steuerbehörden der Gewinnermittlung anstelle des ehemaligen Erwerbspreises ein statistisch ermittelter „Wert des Grundstückes vor 20 Jahren“ zu Grunde.

Steuerbemessung

Der Steuersatz ist kantonal unterschiedlich. Das Steuerquantitativ bemisst sich in der Regel degressiv, nach der Besitzesdauer.

Steueraufschub

Aus Gründen der Vermögensnachfolge oder aus sozialen Gründen wird in folgenden Fällen die Steuerpflicht aufgeschoben:

    • Handänderung unter Ehegatten
    • Erbvorbezug bzw. gemischte Schenkung
    • Erbgang
    • Erbteilung
    • Tausch
    • Schenkung
    • Landumlegung
    • Güterzusammenlegung
    • Unternehmens-Umstrukturierung
      • Umwandlung
      • Fusion
      • Spaltung
    • Ersatzbeschaffung von selbst bewohntem Wohneigentum (EFH, Stockwerkeigentum), ausgenommen Zweitwohnung und Ferienwohnung

Steuerbefreite Handänderungen

Je nach Kanton können Handänderungen aus folgenden Gründen von der Handänderungssteuer ausgenommen sein:

  • Handänderung unter Ehegatten
  • Erbvorbezug bzw. gemischte Schenkung
  • Erbgang
  • Erbteilung
  • Tausch
  • Schenkung
  • Landumlegung
  • Güterzusammenlegung
  • Unternehmens-Umstrukturierung
    • Umwandlung
    • Fusion
    • Spaltung
  • Ersatzbeschaffung von selbst bewohntem Wohneigentum (EFH, Stockwerkeigentum), ausgenommen Zweitwohnung und Ferienwohnung

Weiterführende Informationen

» Informationen zu Grundsteuern in der Schweiz

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