Für die Geschäftsleitung einer Immobilien-Gesellschaft ist es immer ein schwieriger Entscheid, wann für welche Quoten die Fremdfinanzierung kurz- und/oder langfristig erfolgen soll.
Für die Bestandessicherung ist eine langfristige Finanzierung sicher immer wertvoll; bei langfristigen Fremdfinanzierungen (zB Fest-Hypotheken) steigen die Chancen einer vorteilhaften, aber auch das Risiko zu teuren Refinanzierung, die sich auf bilanziellen Zahlen der Immobilien-Gesellschaft durchschlagen, vor allem wenn die Mietzinse nicht angepasst werden können.
Auch beim share deal ist das starke Abweichen der festen Kreditverpflichtungen vom Marktzins ein Bewertungsthema. Die Abweichung ist anhand der Restlaufzeit(en) der Kredite zu diskontieren und bei der Wertermittlung von Immobilien-Gesellschaften und ihren Anteilen zu berücksichtigen.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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