Das Pauschalreiserecht ist von folgenden Reisebegebenheiten abzugrenzen:
Individualreise
- Individualreise = Reisewillige(r) organisiert seine Reise ohne Beizug eines Reisebranche-Spezialisten und bestellt daher die Reisedienstleistungen bei den einzelnen Anbietern (Hotels, Restaurantbetriebe, Beförderungsunternehmen usw.) selber
- Vgl. ferner
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Reisevermittlung
- Reisevermittler = Reisebüro, welches Reisewillige(n) berät und für eine Individualreise die gewünschten einzelnen touristischen Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern bucht oder eine Pauschalreise vermittelt, wobei der Reisevermittlungsvertrag zu den mit den einzelnen Anbietern geschlossenen Verträgen oder zum Pauschalreisevertrag hinzutritt
- Vgl. hiezu nachfolgend