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Reiserecht

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Personenbeförderung zu Land

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Personenbeförderung zu Land wird unterschieden in 1) Individualverkehr (auch: Individual-Personentransport) und 2) öffentlicher (konzessionierter) Verkehr (auch: öffentlicher Personentransport (Konzession)):

Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen der Personenbeförderung zu Land, d.h. schweizerische Erlasse und internationale Abkommen, bilden:

  • Erlasse Schweiz
    • Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
    • Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG; SR 745.1)
    • Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11)
    • Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG; SR 744.10)
    • Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmen (TrG; SR 744.21)
    • BV 82 (Strassenverkehr)
    • BV 87 (Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger
    • Taxiverordnungen (kantonal oder kommunal)
  • Internationale Abkommen
    • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 09.05.1980 (COTIF)
    • EU-Verordnung (EG Nr. 1371/2007) über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr (ABl. L 315 vom 03.12.2007, S. 14-41)
    • EU-Verordnung (EG Nr. 181/2011) über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (ABl. L 55 vom 28.02.2011, S. 1-12)

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