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Reiserecht

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Transferleistung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Transferleistung gilt es folgendes zu erläutern:

Definition

  • Transferleistung   =   von der Konzessionspflicht befreiter, vom Veranstalter organisierter Personentransport vom Flughafen, Hafen oder Bahnhof zum Hotel (oder zurück nach Hause, vice versa)

Grundlagen

Abgrenzungen

  • Transfer in der Luft
  • Transfer zur See

Rechtsnatur

  • Privatrechtliche Personenbeförderung (Individualverkehr)
  • Auftragsrecht nach OR 394 ff. bzw. Vertrag sui generis (Chartervertrag)

Rechtsstellung des Reisenden

  • Entscheidend ist, ob die Transferleistung
    • (integrierter) Bestandteil der Pauschalreise oder
    • vom Leistungspaket einer Pauschalreise ausgeschlossen (Bausteinreise) oder
    • eine (bedarfsbezogene) Einzelbuchung des Reisenden

Transferpreis

  • Transferleistung als Gegenstand einer Pauschalreise
    • Reisender hat nichts zu bezahlen; Transferkosten gehen zu Lasten des Pauschalreiseveranstalters, der die Transportleistung seinerseits beim Transferleistungsanbieter „einzukaufen“ hat (Chartervertrag?)
  • Transferleistung als Einzelbuchung
    • Zeitaufwandhonorar oder Transferpauschale > Einigungsfrage

Sorgfalt

  • Sorgfaltsmass
    • Abhängigkeit von der Servicementalität vor Ort und von der Pflicht, für eine einwandfreie Transferleistung einstehen zu müssen
  • Transferverspätung
    • Transfer als (integrierter) Bestandteil
      • Pauschalreiseveranstalterverantwortung
      • Beeinträchtigung der Pauschalreise als Ganzes
    • Transfer als Baustein
      • Kumulative Verantwortung von Pauschalreiseveranstalter und Transferanbieter?
      • Risikotragung je nach Abrede bzw. Klarstellung des Pauschalreiseveranstalters, dass er keinerlei Transferleistungen erbringe (Zulässigkeit nach PRG?)
    • Transfer als Einzelbuchung
      • Transferanbieterverantwortung
  • Mehrkosten einer Verspätung
    • Nachbesserungsbemühungen
      • Veranstalter
      • Ersatzvornahme des Reisenden
    • Massnahmen / Erfordernisse?
      • zB zusätzliche Übernachtung
      • zB Neubuchung Flugticket
      • etc.
    • Erfordernis der Einzelfallbeurteilung
  • Schadenersatz
    • Beurteilung im individuell konkreten Fall, unter Berücksichtigung
      • eines (partiellen) Selbstverschuldens des Reisenden
      • des Masses der Schadensminderung durch den Reisenden
    • Relation zum Pauschalreisegesamtpreis?

Haftung

  • Gefährdungshaftung nach SVG 58 ff. bei in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 46 ff. / Rz 161 ff.

Weiterführende Informationen

Vorbehalt / Disclaimer

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