Spezialversicherer bieten mit unterschiedlicher Deckungshöhe und zu unterschiedlichen Prämien mehrere Varianten von Gepäckversicherungen an:
Definition
- Gepäck-Versicherung = Versicherung, die die Gepäckverlustkosten oder den Gepäckschaden deckt
Grundlagen
- VVG
Versichertes Risiko
- Gepäckverlust
- Gepäckbeschädigung
Voraussetzung
- Angetretene Reise
Beispiele
- Transportversicherung bei Flug- oder Schiffspassagen
- Kreditkarte (Zusatzleistung von anerkannten Kreditkartenunternehmen)
- Kostenlose, zusätzliche, betraglich limitierte Deckung bei Reiseunfällen, deren Transportmittel mit der konkreten Kreditkarte beglichen wurde
Deckung
- Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung beim vertraglichen Transportunternehmen
- Einbruchdiebstahl
- Gepäckraub
- Gepäckbeschädigung
- ev. Allgefahrendeckung
Beschränkungen
- Vide die jeweiligen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. Kreditkartenkonditionen
Bemerkungen
- Anbieter
- Hausratversicherer
- Wertsachenversicherer
- Reiseversicherer
- Siehe auch die „Hinweise“ unter „Einleitung“
Literatur
- WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 467 f. / Rz 1496
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 187 (Allgemein); 175 + 189 (Annullationskostenversicherung); 163, 170 + 188 (Reisegepäckversicherung); 189 (Rückreisekostenversicherung)
Weiterführende Informationen
- Zu den Gepäckversicherungen
- Versicherungen | americanexpress.ch
Weiterführende Informationen
- Reiserecht allgemein