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Reiserecht

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Reisekranken-Versicherung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Fehlen einer privaten Zusatzversicherung und / oder je nach Reisedestination kann eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert sein:

Definition

  • Reisekranken-Versicherung (auch: Auslandreise-Krankenversicherung)   =   Versicherung, die die Kosten der medizinischen Behandlung und Spitalpflege, meist einschliesslich des lokalen Krankentransports ins nächste Spital am Urlaubsort, deckt

Grundlagen

  • VVG

Versichertes Risiko

  • Akute Erkrankung oder Unfall am Urlaubsort

Voraussetzung

  • Angetretene Reise

Beispiele

  • Einsatzbereich meistens – in Verbindung mit der Rücktransportkostenversicherung – in den
    • USA mit den sehr teuren med. Infrastrukturkosten
    • Entwicklungsländern mit schwacher med. Infrastruktur

Deckung

  • Kosten der
    • medizinischen Behandlung
    • Spitalpflege
    • lokalen Krankentransports ins nächste Spital am Urlaubsort

Beschränkungen

  • Summenbegrenzung
  • Subsidiarität, im Nachgang
    • zu den gesetzlichen Sozialversicherungen
    • zu allfälligen privaten Zusatzversicherungen, soweit diese keine Deckung bieten

Bemerkungen

  • Anbieter
    • i.d.R. nur durch grössere Versicherer
    • als Zusatzdeckung (Arzt- und Spitalkosten), meist im Rahmen sog. Kombiversicherungen
  • Siehe auch die „Hinweise“ unter „Einleitung

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 464 f. / Rz 1486
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 187 (Allgemein); 175 + 189 (Annullationskostenversicherung); 163, 170 + 188 (Reisegepäckversicherung); 189 (Rückreisekostenversicherung)

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