Bei Fehlen einer privaten Zusatzversicherung und / oder je nach Reisedestination kann eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert sein:
Definition
- Reisekranken-Versicherung (auch: Auslandreise-Krankenversicherung) = Versicherung, die die Kosten der medizinischen Behandlung und Spitalpflege, meist einschliesslich des lokalen Krankentransports ins nächste Spital am Urlaubsort, deckt
Grundlagen
- VVG
Versichertes Risiko
- Akute Erkrankung oder Unfall am Urlaubsort
Voraussetzung
- Angetretene Reise
Beispiele
- Einsatzbereich meistens – in Verbindung mit der Rücktransportkostenversicherung – in den
- USA mit den sehr teuren med. Infrastrukturkosten
- Entwicklungsländern mit schwacher med. Infrastruktur
Deckung
- Kosten der
- medizinischen Behandlung
- Spitalpflege
- lokalen Krankentransports ins nächste Spital am Urlaubsort
Beschränkungen
- Summenbegrenzung
- Subsidiarität, im Nachgang
- zu den gesetzlichen Sozialversicherungen
- zu allfälligen privaten Zusatzversicherungen, soweit diese keine Deckung bieten
Bemerkungen
- Anbieter
- i.d.R. nur durch grössere Versicherer
- als Zusatzdeckung (Arzt- und Spitalkosten), meist im Rahmen sog. Kombiversicherungen
- Siehe auch die „Hinweise“ unter „Einleitung“
Literatur
- WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 464 f. / Rz 1486
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 187 (Allgemein); 175 + 189 (Annullationskostenversicherung); 163, 170 + 188 (Reisegepäckversicherung); 189 (Rückreisekostenversicherung)
Weiterführende Informationen
- Zur Reisekrankenversicherung
- Reiseversicherung | comparis.ch
- Reiseversicherung | erv.ch
- Versicherungen | americanexpress.ch
Weiterführende Informationen
- Reiserecht allgemein