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Reiserecht

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Sportgeräte

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sportgeräte und andere Fortbewegungsmittel als Personenfahrzeuge werden nach den Regeln der Mobiliarmiete interessierten Nutzern (Mietern) überlassen:

Definition

  • Sportgerätevermietung (auch: Sportgeräteverleih)   =   Vereinbarung über die entgeltliche Nutzung zu bestimmender Sportgeräte, für eine begrenzte Dauer

Grundlagen

  • OR 253 ff.

Abgrenzung / Bezeichnungsunabhängigkeit

  • Eine andere als auf ein Mietverhältnis bezugnehmende Bezeichnung wie Skiverleih oder boat hire etc. schadet der Miete-Qualifikation nicht, wenn die Gebrauchsüberlassung entgeltlich verabredet ist (vgl. OR 18 Abs. 1)
  • Auslegungsregeln
  • Gebrauchsleihe

Rechtsnatur

  • Rechtlicher Charakter eines Mietverhältnisses

Verbreitung

  • Im Tourismus von grosser Bedeutung

Mietgegenstände

  • Ski
  • Snowboards
  • Schlitten
  • Schlittschuhe
  • Schneeschuhe
  • Surfbretter
  • Segel
  • Tauchanzüge
  • Pressluftflaschen
  • Schutzhelme
  • Klettergurte
  • Zubehör
  • etc.

Vertrag

Rechte und Pflichten / Sorgfalt und Haftung

  • Instandhaltungspflichten
    • OR 256
  • Sachgewährleistungspflichten
    • OR 259a f.
  • Schadenersatzpflichten
    • OR 259e

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 142 f.
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 54

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