Die Erläuterung der „Inland-Schiffgastrechte“ werden massgeblich durch das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) bestimmt, und zwar vereinfacht durch die Verweisung auf das Eisenbahngesetz (EBG):
Für die Haftung der konzessionierten Schifffahrtsunternehmen gelten die Artikel 40b – 40f des Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20.12.1957 (vgl. BSG 30a) und die Normen des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) bzw. der Personenbeförderungsverordnung (PBV).
Anstatt einer Wiederholung wird daher auf die vorhergehenden Erläuterungen zum Eisenbahnrecht verwiesen, nämlich:
- Verspätungshaftung
- Gepäckhaftung
- Personenschadenhaftung
Literatur
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 117 ff.
Weiterführende Informationen
- Transport-Rahmenbedingungen
- Transportvertrag (Beförderungsvertrag)
- Allgemeine Transportbedingungen (AGB)
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
- Ausservertragliche Haftung
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Transportbedingungen (AGB)