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Vertrag / Vertragsrecht

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Erfüllungssurrogate

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schuldner erfüllt erst, wenn er die geschuldete Leistung korrekt erfüllt.

Unter gewissen Umständen ist es zulässig, dass der Schuldner seine Leistungspflicht durch ein Erfüllungssurrogat ersetzt. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Leistung erfüllungshalber

Begriff

  • Leistung erfüllungshalber   =  Hingabe einer anderen als der geschuldete Leistung

Grundlage

  • Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien

Wirkung

  • Die Leistung erfüllungshalber wird verwertet und an die geschuldete Leistung angerechnet

Leistung erfüllungsstatt

Begriff

  • Leistung erfüllungsstatt   =   Vollständige Erfüllung mit einer anderen als der vereinbarten Leistung

Grundlage

  • Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien
    • Stellt eine Vertragsänderung dar

Wirkung

  • Leistung erfüllungsstatt führt zur vollständigen Erfüllung

Abgrenzung der beiden Erfüllungssurrogate

Im Zweifelsfall geht man von einer Leistung erfüllungshalber aus

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