Begriff
- Die Zession bzw. Forderungsabtretung bewirkt einen Gläubigerwechsel: An die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt ein Anderer.
Grundlagen
- OR 164 ff.
Ziel/Motiv
- Das Hauptmotiv einer Zession bzw. einer Forderungsabtretung ist in der Regel die Realisation des geldwerten Anspruchs vor seiner Fälligkeit bzw. vor seiner Tilgung
Erscheinungsformen
- Die Einzelzession ist anzutreffen als:
- Einzelzession aus Forderungsverkauf
- Gläubiger eines Drittschuldners verkauft die Forderung an einen Dritten
- zB einem Inkasso- oder Factoring-Unternehmen
- Gläubiger eines Drittschuldners verkauft die Forderung an einen Dritten
- Einzelzession zur Sicherung eines einmaligen Kredits
- Gläubiger eines Drittschuldners erhält einen Kredit, den er dem Kreditgeber durch Abtretung einer bestimmten Forderung sichern will oder muss
- zB zugunsten einer befreundeten Privatperson oder eines nahestehendes Unternehmens
- Gläubiger eines Drittschuldners erhält einen Kredit, den er dem Kreditgeber durch Abtretung einer bestimmten Forderung sichern will oder muss
- Einzelzession aus Forderungsverkauf
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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