Die Konkurseröffnung hat diverse materiell– wie auch konkursrechtliche Wirkungen auf die einzelnen Rechtsverhältnisse des Gemeinschuldners. Zentral ist u.a. die Frage, welche Wirkung die Konkurseröffnung auf ein vorbestehendes Vertragsverhältnis des Gemeinschuldners hat. Wird der Vertrag automatisch aufgelöst? Oder gilt er unverändert weiter? Besteht ein ausserordentliches Vertragsrücktritts- bzw. -kündigungsrecht der solventen Partei?
Vertrag im Konkurs allgemeiner Teil |
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Gesetzliche Grundlagen | |
Wirkung der Konkurseröffnung auf Vertrag
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Vertragseintrittsrecht der Konkursverwaltung
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Gesetzlicher Ausschluss |
Vertraglicher Ausschluss | |
Sicherstellungsrecht | |
Alternative: Neuer Vertrag | |
Dauerschuldverhältnisse & einzelne Vertragsverhältnisse |
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Spezialfall: Dauerschuldverhältnisse (SchKG 211a)
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Einzelne Vertragsverhältnisse (Auswahl)
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