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Vertrag / Vertragsrecht

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Gemeinschaftliche Gläubigerschaft

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Gläubiger
    • Die gesamte Forderung steht den Gläubigern ungeteilt zu
    • Gläubiger können die Forderung nur gemeinsam geltend machen
  • Schuldner
    • Der Schuldner kann sich nicht durch Leistung an einen einzelnen Gläubiger befreien, sondern nur durch Gesamtleistung an alle Gläubiger
  • Entstehung
    • Gemeinschaftliche Gläubigerschaft entsteht grundsätzlich nur dann, wenn unter den Gläubigern ein Gesamthandverhältnis besteht
  • Anwendungsfälle
    • Einfache Gesellschaft (OR 544 Abs. 1)
    • Erbengemeinschaft (ZGB 602 Abs. 2)

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