Weiter kann die Leistungspflicht in primäre und sekundäre Leistungspflichten unterteilt werden:
Primäre Leistungsplicht
Begriff
- Primäre Leistungspflicht = Gemeint sind die grundlegenden Vertragspflichten
Anwendungsbeispiele
- Kaufvertrag
- Lieferung der Kaufsache
- Bezahlung des Kaufpreises
- Miete
- Überlassung der Sache zur Nutzung
- Bezahlung des Mietzinses
Sekundäre Leistungspflicht
Begriff
- Sekundäre Leistungspflicht = Pflichten, die entstehen, wenn die primäre Leistungspflicht nicht erfüllt wird
Verhältnis zur primären Leistungspflicht
- Kommen hinzu oder treten an ihre Stelle
- Anwendungsfälle
- Verzugszinsen (vgl. OR 103 Abs. 1)
- Haftung für Zufall (vgl. OR 103 Abs. 1)
- Schadenersatz (vgl. OR 97 Abs. 1)
- Anwendungsfälle
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