Weiter kann die Leistungspflicht in primäre und sekundäre Leistungspflichten unterteilt werden:
Primäre Leistungsplicht
Begriff
- Primäre Leistungspflicht = Gemeint sind die grundlegenden Vertragspflichten
Anwendungsbeispiele
- Kaufvertrag
- Lieferung der Kaufsache
- Bezahlung des Kaufpreises
- Miete
- Überlassung der Sache zur Nutzung
- Bezahlung des Mietzinses
Sekundäre Leistungspflicht
Begriff
- Sekundäre Leistungspflicht = Pflichten, die entstehen, wenn die primäre Leistungspflicht nicht erfüllt wird
Verhältnis zur primären Leistungspflicht
- Kommen hinzu oder treten an ihre Stelle
- Anwendungsfälle
- Verzugszinsen (vgl. OR 103 Abs. 1)
- Haftung für Zufall (vgl. OR 103 Abs. 1)
- Schadenersatz (vgl. OR 97 Abs. 1)
- Anwendungsfälle
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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